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   SG Hannover, 14.02.2007 - S 17 AS 1034/06   

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SG Hannover, 14.02.2007 - S 17 AS 1034/06 (https://dejure.org/2007,113229)
SG Hannover, Entscheidung vom 14.02.2007 - S 17 AS 1034/06 (https://dejure.org/2007,113229)
SG Hannover, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - S 17 AS 1034/06 (https://dejure.org/2007,113229)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 133/06
    Auszug aus SG Hannover, 14.02.2007 - S 17 AS 1034/06
    In Frage kommen beispielsweise: Mietdatenbanken, qualifizierte Mietspiegel (zu den Anforderungen Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06), repräsentative Einzelangebote, Auskünfte, Mietpreisübersichten des Immobilienverbandes Deutschland, die Werte der Wohngeldtabelle.

    Die Kammer wählt in Übereinstimmung mit dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 09.10.2006 - L 8 AS 455/05 ER; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 19.06.2006 - L 6 AS 248/06 ER; Beschluss vom 08.06.2006 - L 7 AS 443/05 ER) sowie anderer Obergerichte (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B) als Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft - mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel (zu dieser durch das Bundessozialgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Voraussetzung für einen Rückgriff auf die Wohngeldtabelle siehe das Urteil vom 07.11.2006 - 7b AS 18/06 R) - die Werte der Wohngeldtabelle, wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung für die Kammer darstellen (Urteil der Kammer vom 22.11.2006 - S 17 AS 684/06).

    Innerhalb der Tabelle lehnt sich die Kammer an die Werte der rechten Spalte an (ebenso das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in seinen Urteilen vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06 und vom 23.03.2006 - L 8 AS 388/05 sowie beispielsweise im Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 435/05 ER; Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 195/05 ER; Beschluss vom 24.01.2007 - L 8 AS 499/05 ER; Beschluss vom 16.01.2007 - L 13 AS 9/06 ER; Beschluss vom 22.09.2006 - L 6 B 170/06 AS; Beschluss vom 31.08.2006 - L 8 AS 365/06 ER; Beschluss vom 30.08.2006 - L 6 AS 464/06 ER; Beschluss vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 03.08.2006 - L 9 B 176/06 AS; Beschluss vom 10.05.2006 - L 9 AS 287/06 ER), weil ihr die Aufteilung in verschiedene Bauklassen in der vorliegenden Art nicht angemessen erscheint und die vom Gesetzgeber vorgenommene Zuordnung wohl nicht so exakt ist, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag: Eine in den sechziger Jahren erbaute Wohnung kann infolge einer Modernisierung einen höherwertigen Standard aufweisen und damit einen deutlich höheren Mietzins erzielen, als eine Mitte der neunziger Jahre gebaute Wohnung im unsanierten Jetztzustand.

    Das folgt nicht zuletzt aus dem auch vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen wiederholt betonten Aspekt der Vorhersehbarkeit der Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft: Der Begriff der Angemessenheit soll "klar und eindeutig" bestimmt werden, "um den Sozialleistungsträgern und den Empfängern der Leistung eine deutliche Richtlinie an die Hand zu geben" (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 09.10.2006 - L 8 AS 455/05; Beschluss vom 11.01.2006 - L 8 AS 409/05).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2006 - L 9 AS 69/06

    Berechnung der Höhe der angemessenen Unterkunftskosten nach dem Gesetz über

    Auszug aus SG Hannover, 14.02.2007 - S 17 AS 1034/06
    aa) Angemessen im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II ist eine Unterkunft mit einem Standard, der ein einfaches und bescheidenes Leben ermöglicht (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2006 - L 9 AS 69/06 ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; Berlit, in: LPK-SGB 11, 2.

    Ihm ist es zuzumuten, gegebenenfalls auch in einem so genannten "sozialen Brennpunkt" zu leben (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2006 - L 9 AS 69/06 ER, Sozialgericht Hannover, Beschluss vom 11.04.2006 - S 47 AS 455/06 ER; Urteil vom 22.11.2006 - S 17 AS 684/06; vgl. auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.11.2006 - L 9 AS 589/06 ER [kein Anspruch auf Wohnung in einer bestimmten Wohngegend]).

    Unmöglich im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II a. F. ist eine Kostensenkung, wenn es objektiv keine Möglichkeit gegeben hat, die Unterkunftskosten zu senken (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2006 - L 9 AS 69/06 ER).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.05.2006 - L 13 AS 510/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - gerichtlich

    Auszug aus SG Hannover, 14.02.2007 - S 17 AS 1034/06
    aa) Angemessen im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II ist eine Unterkunft mit einem Standard, der ein einfaches und bescheidenes Leben ermöglicht (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2006 - L 9 AS 69/06 ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; Berlit, in: LPK-SGB 11, 2.

    Abzustellen ist auf den unteren Bereich des insoweit marktüblichen Mietzinses (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.06.2005 - L 7 B 32/05 AS; Beschluss vom 11.07.2005 - L 7 AS 93/05 ER; Beschluss vom 14.11.2005 - L 7 AS 302/05 ER; Beschluss vom 28.11.2005 - L 8 AS 181/05 ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05.10.2006 - L 7 AS 126/06 ER; Berlit, in: LPK-SGB 11, 2.

    Die Kammer wählt in Übereinstimmung mit dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 09.10.2006 - L 8 AS 455/05 ER; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 19.06.2006 - L 6 AS 248/06 ER; Beschluss vom 08.06.2006 - L 7 AS 443/05 ER) sowie anderer Obergerichte (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B) als Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft - mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel (zu dieser durch das Bundessozialgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Voraussetzung für einen Rückgriff auf die Wohngeldtabelle siehe das Urteil vom 07.11.2006 - 7b AS 18/06 R) - die Werte der Wohngeldtabelle, wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung für die Kammer darstellen (Urteil der Kammer vom 22.11.2006 - S 17 AS 684/06).

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